Ergotherapie


Voraussetzung zur Verordnung der Therapie

Die Ärztliche Verordnung

Die Zulassung besteht für alle gesetzlichen Krankenkassen. Die ärztliche Verordnung des Heilmittels Ergotherapie erfolgt nach den Heilmittelrichtlinien. Alle Ärzte sind gehalten nur das medizinisch notwendige, wirtschaftlich zweckmäßige in ausreichendem Umfang zu verordnen. Zwischen Ärzten und Ergotherapeuten soll ein Informationsaustausch über die Zielrichtung der Behandlung stattfinden.

Ohne ärztliche Verordnung kann keine Heilmittelbehandlung begonnen werden.

Die Grundsätze der Heilmittelverordnung sind im Kapitel II der Heilmittelrichtlinien nach §92 SGB V durch den Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen geregelt und müssen von Ärzten und Ergotherapeuten eingehalten werden.

Leistungen der Privatversicherung

Erhält ein Privatversicherter eine Verordnung zur Ergotherapie, so gelten die Bedingungen der gesetzlichen Krankenkasse nicht. Für die Finanzierung der Ergotherapie erhalten Sie von uns einen Kostenvoranschlag, der Ihrer Kasse zur Genehmigung vorgelegt werden soll. Weitere Absprachen müssen mit uns persönlich getroffen werden. Unsere Abrechnung erfolgt über unsere Abrechnungszentren.

Zusatzleistungen

Präventionsmaßnahmen oder Beratungsangebote ohne ärztliche Verordnung können nur nach ausführlichem Gespräch und Behandlungsvertrag begonnen und müssen privat finanziert werden.


Rezept